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Ihre
Anmeldung erfolgt auf der Basis der zur Reise gehörenden
Leistungsbeschreibung, der aufgeführten Termine und der
Preise sowie dieser Reisebedingungen, wie auf unserer
Internetseite beschrieben.
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich oder
fernmündlich erfolgen kann, bieten Sie der KARALIS
Reisen GmbH (im folgenden Text wird der Veranstalter
jeweils mit der Kurzbeschreibung „KARALIS“ abgekürzt)
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An Ihre
Anmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, längstens
2 Wochen ab Zugang der Anmeldung bei uns, gebunden. Die
Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn KARALIS Ihnen
die Buchung und den Preis der Reise schriftlich
bestätigt. Sollten wir Ihnen die gewünschte Reise nur
abweichend von Ihrer Anmeldung anbieten können,
unterbreiten wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten
ein neues Angebot, an das KARALIS 10 Tage gebunden ist.
Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen
Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das
Angebot annehmen.
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Unsere Leistungen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen auf unserer
Internetseite sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der
Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
unsererseits.
Der Reisepreis ist grundsätzlich der Grundpreis für eine Person
im Doppelzimmer (DZ). Einzelreisende haben die Möglichkeit,
gegen Aufschlag (siehe EZZ) ein Einzelzimmer zu buchen.
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Sie
nehmen an den Reisen auf eigene Gefahr teil. Jeder Teilnehmer
ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der
gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist. Auch ist jeder
Reiseteilnehmer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
selbst verantwortlich.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Anlässe, die wider Erwarten zu Beanstandungen führen,
sind umgehend der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe
zu verlangen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden
gegen KARALIS an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte. Ebenso
ist eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche der
Reiseteilnehmer durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
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Wir
empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung und ggf. eine
Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese
Versicherungen sind im vertraglich vereinbarten Reisepreis nicht
eingeschlossen. |
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Sie
sind für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Die
Reisedokumente müssen grundsätzlich von Ihnen selbst beschafft
werden. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn die
Nachteile durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch KARALIS
entstanden sind. |
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Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten möglich.
Die Bikevermietung ist in "Ergänzende Bedingungen für die
Fahrradvermietung" geregelt.
--> lesen
Der Gerichtsstand für Klagen gegen KARALIS ist Neuss. Für Klagen
von KARALIS gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt oder außerhalb
Deutschlands ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Alle Daten der Reiseteilnehmer, die uns im Rahmen der Abwicklung
der Reisen zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt. |
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Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der
Anmeldung wird vom Teilnehmer versichert, dass ärztlicherseits
keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den von uns angebotenen
Aktivitäten bestehen.
Verhält sich ein Teilnehmer auf den Touren
verantwortungslos oder leistet eventuellen Weisungen unseres
Guides nicht Folge können wir ihn von der Teilnahme
ausschließen, ein Anspruch auf Erstattung des Preises oder auf
Teile hiervon besteht nicht. Aus Rücksicht auf die ganze Gruppe
bestehen wir auf Teamgeist: bitte keine eigenmächtigen
Vorausfahrten und keine riskanten Manöver gegenüber anderen
Teilnehmern.
Eigentumsnachweis und Versicherungsschutz der Fahrzeuge
Zum Zeitpunkt der Abgabe des Fahrzeugs ist den Mitarbeitern des
Transportunternehmens der Kraftfahrzeugschein - ausgestellt auf
den Namen des Reiseteilnehmers - und eine für die
Dauer der Reise gültige Grüne Versicherungskarte
auszuhändigen. Die Papiere sind während des Transports mitzuführen.
Ist das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen, ist eine
schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift des
Eigentümers in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises
vorzulegen.
Wird dieser Nachweis bis zum Abfahrtstermin nicht in zufrieden
stellender Weise vorgelegt, wird das Fahrzeugs nicht mitgeführt.
Schadenersatz- oder Minderungsansprüche gegenüber KARALIS können
aus diesem Sachverhalt nicht abgeleitet werden.
Transport
Da der Transport von Motorrädern und Quads teilweise auf offenen
LKWs oder Anhängern erfolgt, können dadurch durch Witterung
bedingt Verschmutzungen auftreten, für dessen Beseitigung der
Veranstalter nicht aufkommt. Jedes Motorrad und Quad wird mit
Zurrgurten- und -bändern befestigt, damit ein sicherer Transport
gewährleistet werden kann. Die Motorräder sind während des
gesamten Transportweges gegen Diebstahl und Beschädigung
versichert. Die Versicherungsleistung setzt aus, sobald die
Fahrzeuge deren Besitzer am Bestimmungsort zur Nutzung übergeben
wird und tritt wieder in Kraft, sobald die Tour endet und den
Fahrern des Veranstalters die Fahrzeuge wieder für den
Rücktransport übergeben werden.
Die auf den Touren von uns angefertigten Bild- und Videomaterialien sind urheberrechtliches Eigentum des
Reiseveranstalters. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, dieses Bild- und Tonmaterial für seine eigenen Werbezwecke ohne
Zahlungen an den Reisenden zu verwenden, auch wenn dieser auf den Materialien zu erkennen ist.
KARALIS behält sich vor, Ausfahrten aus Sicherheitsgründen wie z.B. Schlechtwetterbedingungen zu ändern oder abzusagen.
Schadenersatz- oder Minderungsansprüche gegenüber KARALIS können aus diesem Sachverhalt nicht abgeleitet werden.
Die Vermittlung von Unterkünften und Ferienhäusern erfolgt im Namen und für Rechnung der Eigentümer/Betreiber.
Preisangaben und Beschreibungen beruhen auf den von den Eigentümern/Betreibern gemachten Angaben.
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01. Februar 2009 |
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©
KARALIS Reisen GmbH - Nachdruck und Weiterverbreitung, auch
auszugsweise, nur mit Genehmigung - |
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